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Einen festen Zeitpunkt für die Verabschiedung des Verordnungsrahmens zum Smart Metering gibt es noch nicht. Mindestens bis Ende 2015 sollen jedoch noch Messsysteme eingebaut werden dürfen, die nicht den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Mit dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes vom 17. Dezember 2014 hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Übergangsfristen für die Einbauverpflichtung BSI-konformer Messsysteme und damit eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgesehen. Eine Einbaupflicht ab Anfang 2015, wie sie das EnWG vorgesehen hat, ist damit vom Tisch. Zwar seien seit der EnWG-Novelle von 2011
Donnerstag, 8.01.2015, 16:39 Uhr
Fritz Wilhelm
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